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Individualprophylaxe

Individualprophylaxe bei Kindern ab dem 6.ten Lebensjahr (IP-Programm)

 

Die zahnärztlichen Individualprophylaxemaßnahmen zählen zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen.

Sie gelten ab dem 6.ten Lebensjahr und sollten halbjährlich durchgeführt werden.

 

IP1 Mundhygienestatus

 

Die Mundhygiene wird anhand  bestimmter Parameter bestimmt und beurteilt.

Die Zähne werden gegebenenfalls angefärbt.

 

IP2 Mundgesundheitsaufklärung

 

Es erfolgt eine Aufklärung des Kindes und gegebenfalls des Elternteils über:

  • die Ursachen von Karies und Zahnfleischentzündungen sowie deren Vermeidung

  • Empfehlungen zu einer zahngesunden Ernährung/Getränke 

  • Mundhygieneberatung (Verwendung geiegneter Zahnbürsten,Zahnpasten, Fluoridierungsmittel)

  • praktische Übung von Mundhygienetechniken, auch zur Reinigung der Interdentalräume

  • Remotivation​

IP4 Lokale Fluoridierung der Zähne

Die lokale Fluoridierung mittels Gel oder Lack dient der Schmelzhärtung der bleibenden Zähne.

Dafür werden die Zähne vorher gründlich gereinigt

IP5 Fissurenversiegelung

Die Fissurenversiegelung soll die Entstehung von Karies an Backenzähnen im Kauflächenbereich verhindern.

Die oftmals zerklüftete Kauoberfläche wird mit einem dünnfliessenden lichthärtenden Kunststoff abgedeckt und versiegelt.

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