Individualprophylaxe
Individualprophylaxe bei Kindern ab dem 6.ten Lebensjahr (IP-Programm)
Die zahnärztlichen Individualprophylaxemaßnahmen zählen zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen.
Sie gelten ab dem 6.ten Lebensjahr und sollten halbjährlich durchgeführt werden.
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IP1 Mundhygienestatus
Die Mundhygiene wird anhand bestimmter Parameter bestimmt und beurteilt.
Die Zähne werden gegebenenfalls angefärbt.
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IP2 Mundgesundheitsaufklärung
Es erfolgt eine Aufklärung des Kindes und gegebenfalls des Elternteils über:
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die Ursachen von Karies und Zahnfleischentzündungen sowie deren Vermeidung
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Empfehlungen zu einer zahngesunden Ernährung/Getränke
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Mundhygieneberatung (Verwendung geiegneter Zahnbürsten,Zahnpasten, Fluoridierungsmittel)
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praktische Übung von Mundhygienetechniken, auch zur Reinigung der Interdentalräume
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Remotivation​
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IP4 Lokale Fluoridierung der Zähne
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Die lokale Fluoridierung mittels Gel oder Lack dient der Schmelzhärtung der bleibenden Zähne.
Dafür werden die Zähne vorher gründlich gereinigt
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IP5 Fissurenversiegelung
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Die Fissurenversiegelung soll die Entstehung von Karies an Backenzähnen im Kauflächenbereich verhindern.
Die oftmals zerklüftete Kauoberfläche wird mit einem dünnfliessenden lichthärtenden Kunststoff abgedeckt und versiegelt.
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