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Individualprophylaxe

Individualprophylaxe bei Kindern ab dem 6.ten Lebensjahr (IP-Programm)

 

Die zahnärztlichen Individualprophylaxemaßnahmen zählen zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen.

Sie gelten ab dem 6.ten Lebensjahr und sollten halbjährlich durchgeführt werden.

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IP1 Mundhygienestatus

 

Die Mundhygiene wird anhand  bestimmter Parameter bestimmt und beurteilt.

Die Zähne werden gegebenenfalls angefärbt.

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IP2 Mundgesundheitsaufklärung

 

Es erfolgt eine Aufklärung des Kindes und gegebenfalls des Elternteils über:

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  • die Ursachen von Karies und Zahnfleischentzündungen sowie deren Vermeidung

  • Empfehlungen zu einer zahngesunden Ernährung/Getränke 

  • Mundhygieneberatung (Verwendung geiegneter Zahnbürsten,Zahnpasten, Fluoridierungsmittel)

  • praktische Übung von Mundhygienetechniken, auch zur Reinigung der Interdentalräume

  • Remotivation​

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IP4 Lokale Fluoridierung der Zähne

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Die lokale Fluoridierung mittels Gel oder Lack dient der Schmelzhärtung der bleibenden Zähne.

Dafür werden die Zähne vorher gründlich gereinigt

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IP5 Fissurenversiegelung

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Die Fissurenversiegelung soll die Entstehung von Karies an Backenzähnen im Kauflächenbereich verhindern.

Die oftmals zerklüftete Kauoberfläche wird mit einem dünnfliessenden lichthärtenden Kunststoff abgedeckt und versiegelt.

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